

Freidenker 01/2004



Einige Fakten zur Feuerbestattung  von Klaus Westendorf


In der europäischen Antike war die Feuerbestattung die häufigste Bestattungsform. In den holzarmen Wüstengegenden der biblischen Überlieferungen existierte nur die Erdbestattung. Bei den Germanen besaßen fast ausschließlich Männer und Freie das Vorrecht der Feuerbestattung.
785 verbietet Karl der Große im Edikt von Paderborn unter Androhung der Todesstrafe die Feuerbestattung als heidnischen Brauch. Andererseits wurden seit dem 13. Jahrhundert bis zum Jahre 1782 in Europa ungefähr 100.000 “Hexen” bei lebendigem Leibe verbrannt – für sie galt nicht das katholische Dogma, nach dem nur dem vollständigem Leib die Auferstehung sicher sei. Noch 1955 ist im Katholischem Katechismus zu lesen “Die Kirche verbietet ihren Gläubigen, ihre Leiche verbrennen zu lassen. Wer anordnet, daß seine Leiche verbrennen zu lassen und seine Anordnung nicht zurücknimmt, darf die heiligen Sakramente nicht empfangen und nicht kirchlich beerdigt werden.” (zitiert nach der Leipziger Ausgabe). 1963: Nach dem 2. Vatikanischen Konzil wird das Verbot einer Feuerbestattung aufgehoben, nach 1178 Jahren.
1741: Friedrich II. von Preußen beauftragte seinen Minister Podewills vor einer Schlacht im 1. Schlesischen Krieg, dass er im Falle seines Todes “auf römische Art” zu bestatten sein.
1828: Johann Gottfried Dingler gibt im “Technischen Journal” erste Anregung zu einer “technisierten” Feuerbestattung.
1849: Jakob Grimm spricht zur Feuerbestattung vor der Königlich-preußischen Akademie der Wissenschaften: “Für ein Sakrament der Christenheit kann weder das Begraben [...], noch das Verbrennen für ein Hindernis der Seligkeit [gelten]”.
1856: Oberstaatsarzt Dr. J.P. Trusen richtet eine Petition an das preußische Abgeordnetenhaus mit der vor allem seuchenhygienisch begründeten Bitte um Förderung der Feuerbestattung.
1854: Gründung eines Vereins für Feuerbestattung in Hamburg.
1867: Ingenieur Friedrich Siemens stellt in Paris die Regenerativ-Gasfeuerung vor, mit der die würdevolle Verbrennung der Toten möglich wurde.
1874: In der Werkhalle der Firma Siemens in Dresden erfolgt eine erste - illegale - Leichenverbrennung; es handelt sich um eine Frau Dr. Thilenius aus Wiesbaden.
1884: Herzog Ernst von Sachsen-Coburg-Gotha stimmt der Errichtung eines Krematoriums in Gotha zu, auch um damit Bismarck im „Kulturkampf" zu unterstützen.
10.12.1878: Inbetriebnahme des ersten deutschen Krematoriums. Die kirchliche und staatliche Prominenz des Herzogtums nimmt an der Feier teil. Erst 1891 entsteht in Heidelberg das 2.deutsche Krematorium.
1905: Gründung des Vereins der Freidenker für Feuerbestattung in Berlin. Das 1910 im Jugendstil erbaute Krematorium von Gera muss auf Betreiben der Geistlichkeit im Kleinstaat Reuß einen zweiten Aufzug für die Versenkung installieren, um atheistische und christliche Verstorbene vor der Verbrennung auseinanderzuhalten.
In Preußen wird die Feuerbestattung erst 1911 erlaubt. Wütender Gegner war der Führer der Ultrakonservativen im Reichstag, Hofprediger Adolf Stöecker, gewesen. Erst jetzt kann das seit 1907 im preußischen Hagen bestehende Krematorium in Betrieb genommen werden.
1912 existieren in Deutschland 31 Krematorien.
1923: Max Sievers' Schrift „Warum Feuerbestattung?" erscheint und wird wegen des großen Erfolges 1925 neu verlegt.
1934: Das „Reichsgesetz über die Feuerbestattung" erklärt jetzt endgültig, dass Urnen auf Friedhöfen bestattet werden können — und verfügt gleichzeitig den im Prinzip noch heute geltenden Friedhofszwang.
Seit den 60er Jahren werden die Bestimmungen des Reichsgesetzes durch die Praxis vorsichtig ausgehöhlt. Seebestattungen werden gestattet und seit kurzem auch von einschränkenden Amtvorschriften entlastet. Eine Ascheverstreuungswiese in Rostock, die in der DDR eingerichtet wurde, musste auf Druck der Bevölkerung trotz der entgegengesetzten Bestimmungen der BRD erhalten bleiben, und in Schwerin entstand eine neue Verstreuungsanlage.
1999 nahm das architektonisch und technisch modernste Krematorium Europas in Berlin-Baumschulenweg seinen Betrieb auf. 2003 lockerte der Landtag von NRW die Be stimmungen über den Friedhofszwang, im hessischen Mittelstadt wurde ein „Friedwald" eingerichtet. 
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